© Kirchenkreis Lüneburg

Über den Verlauf des Prozesses

Am 1. Januar 2017 wurde der Kirchenkreis Lüneburg durch die Fusion der ehem. Kirchenkreise Lüneburg und Bleckede gebildet. Der der Ausschuss für Stellenplanung und Strukturentwicklung stellte sich nach seiner Konstituierung die Aufgabe, auch die Kirchengemeinden im Kirchenkreis zukunftsgerecht weiterzuentwickeln. Evident war die absehbare Mitgliederentwicklung, zunehmend wurde auch der sich abzeichnende Personalmangel in den kirchlichen Berufen wahrgenommen. Mitarbeitergewinnung und -bindung wurde als zentrale Herausforderung definiert. Möglicherweise könnten nicht alle ausgeschriebenen Stellen besetzt werden, wenn sie nicht attraktiv sind. Zur Attraktivität tragen Lage und Zustand es Pfarrhauses ebenso bei, wie die Arbeitsbedingungen und Zukunftssicherheit. Vorausschauende Planung sollte diese Gesichtspunkte vorbehaltlos in den Blick nehmen.

Prognose der Mitgliederzahlen 2035
Das Kirchenkreisamt berechnete die ungefähren Mitgliederzahlen der Kirchengemeinden bei Fortschreibung der Entwicklung der zurückliegenden Jahre (ca. 2% Rückgang pro Jahr). Anhand dieser Prognose wurden mögliche Nachbarschaften zusammengestellt, deren Mitgliederzahl ausreichen würde, nach gegenwärtigem Stand des Stellenschlüssels mindestens 2 Pfarr-, eine Diakon:innenstelle und Reserve für eine weitere Profession (gemeindenahe Verwaltung, Gebäudemanagement usw.) zu tragen. Die entstandenen Nachbarschafts-Szenarien wurden auf verschiedenen Ebenen diskutiert: 

  • Stellungnahmen der Teilkonferenzen zeigen Handlungsbedarf
  • Zwei Klausurtage des Ausschusses für Stellenplanung und Strukturentwicklung:
    • empfiehlt die Bildung von Zukunftsgemeinschaften
    • entwickelt konkrete Vorschläge
  • Information des Kirchenkreistages am 17. Juni 2019

Öffentlicher Diskussionsprozess:

  • Die Homepage www.gemeinsam2035.de zeigte alle Dokumente und konkrete Vorschläge der Zukunftsgemeinschaften und ermöglichte das Kommentieren der Vorschläge.
  • Im August 2019 befasste sich der Konvent der Hauptamtlichen des Kirchenkreises mit den Szenarien und weiteren Themen der Zusammenarbeit unter Kirchengemeinden.
  • Im November 2019 trafen sich Duos (meist bestehend aus Haupt- und Ehrenamt) aus allen Gemeinden und sondierten, welche Nachbarschaften eine tragfähige Zukunftsgemeinschaften bilden könnten. Am Ende des Tages konstituierten sich die Zukunftsgemeinschaften, die mit geringen Abweichungen von den Kirchenvorständen beschlossen wurden.

Beschluss der Kirchenkreissynode:
  • Im März 2020 entschied die Kirchenkreissynode über die Zukunftsgemeinschaften. Die weitere Entwicklung wurde durch die Corona-Pandemie behindert. Schritt für Schritt erarbeiteten die Kirchengemeinden zustimmungsfähige Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in den Zukunftsgemeinschaften.
  • Seit 2021 sind alle Gemeinden sind Teil einer Zukunftsgemeinschaft.