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Mustervereinbarung

Für die Beratungen in den Zukunftsgemeinschaften hat der Stellenplanungs- und Strukturausschuss eine mit dem Kirchenkreisvorstand abgestimmte Mustervereinbarung erstellt. Sie geht von einer sehr niedrigschwelligen Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in der Zukunftsgemeinschaft aus:

Die Zusammenarbeit besteht in:
  • der gegenseitigen Vertretung der Hauptamtlichen
  • der verlässlichen Abdeckung der Gottesdienste und Kasualien
  • regelmäßigen Dienstbesprechungen der Hauptamtlichen, i.d.R. mindestens alle zwei Monate
  • der gemeinsamen Zukunftsplanung z.B. bei Gebäudebedarf und Zukunftsaufgaben

Es bedarf in diesem Stadium keines weiteren Gremiums. Die Kirchengemeinden bleiben souverän. Im Fall der Übertragung weiterer Aufgaben auf die Zukunftsgemeinschaft wird ein Vertretungsorgan notwendig. Hierbei gilt es, sich am Regionalgesetzt der Landeskirche zu orientieren, der Stellenplanungs- und Strukturausschuss empfiehlt das Modell der Arbeitsgemeinschaft.